Auch wenn wir es noch nicht so recht wahrhaben möchten: Der Winter steht vor der Tür und das bedeutet, dass wir nicht nur Schnee schippen und Splitt oder Sand streuen müssen, sondern auch unsere Heizungsanlage im Blick haben sollten. Denn das hilft dabei, ihre Lebensdauer zu erhöhen, Energie einzusparen und langfristig den Geldbeutel zu entlasten. Jeder, dessen Heizung im Winter schon einmal ausgefallen ist, weiß warum.
Solaranlage
Bei eisigem Wind und Minustemperaturen im zweistelligen Bereich fragt sich so mancher Hausbesitzer, ob die hochmoderne Technik auf seinem Dach auch gegen Frost und Schnee gewappnet ist. Doch Thomas Huber vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg gibt Entwarnung: „Solarthermische Anlagen sind durch Glykolanteile, also Frostschutzmittel, in der Solarflüssigkeit vor derartigen Witterungseinflüssen geschützt.“ Sollte das Thermometer der Heizungsanlage jedoch einmal Temperaturen um oder unter null Grad Celsius anzeigen, sollte auf jeden Fall der Fachmann zu Rate gezogen werden. Denn dann hat sich eventuell das Mischungsverhältnis von Frostschutz und Wasser verändert und muss nachgebessert werden. Vor allem ist aber Tauwetter für etwaige Schäden verantwortlich, denn es kann kleine Risse verursachen, die umgehend repariert werden sollten. Von waghalsigen Schneeräumaktionen der Solarmodule zur Erhöhung der Wirkungsgrade auf dem eigenen Hausdach raten Experten jedoch dringend ab – allein schon aus Gründen des Arbeitsschutzes. „Wer sein Dach vom Schnee befreien lassen möchte, sollte auf jeden Fall einen Fachmann damit beauftragen“, empfiehlt Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie beim TÜV Rheinland. Denn auch wenn der Handel zum Beispiel spezielle Gestänge anbietet, mit denen man vom Boden aus die Schneedecke erreichen kann, gilt: „Mit einem Gestänge erzielt man selten den richtigen Winkel, um Schnee angemessen abzutragen. Schnell hat man dagegen die Isolierung der Solarmodule beschädigt und kommt in Kontakt mit stromführenden Teilen.“
Wärmepumpe
Wärmepumpen arbeiten hingegen auch bei tiefsten Temperaturen einwandfrei, wobei es Unterschiede gibt, was die jeweilige Wärmequelle anbetrifft. Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe, die das Erdreich als Wärmequelle nutzt, benötigt keinen speziellen Schutz, denn sie profitiert von den ganzjährig gleichbleibenden Temperaturen im Erdreich. Sowohl das Grundwasser als auch die Umgebungstemperatur im Erdinneren liegt konstant bei rund zehn Grad Celsius. Handelt es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpe, deren Wärmequelle die Außenluft darstellt, ist der Wärmeübertrager durch eine automatische Abtaufunktion vor Vereisung geschützt.
Kaminofen
Auch der Kaminofen sollte zu Beginn der Heizsaison einer Prüfung und Reinigung unterzogen werden. Für den Schornstein ist dabei der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Laut Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) sind aber mittlerweile auch zertifizierte Heizungsinstallateure für die Schornsteinwartung zugelassen. Für die Reinigung des Ofenrohrs, also des Verbindungsstücks von Kaminofen und Schornstein, ist hingegen der Ofenbesitzer selbst verantwortlich. Damit sich in diesem Rohr nicht zu viel Ruß absetzt, sollte man einmal pro Heizperiode den Rauchabzug seines Kamin- oder Kachelofens reinigen. Andernfalls verschlechtern sich die Brenneigenschaften des Ofens, weil er wegen des verschmutzten Rohrs schlechter Luft zieht. Im schlimmsten Fall droht Rußbrand, auch Schornstein- oder Kaminbrand genannt. Praxis-Tipp: Die direkte Umgebung des Ofens mit Zeitungspapier oder Plane auslegen und die Bürste immer vorsichtig von der Öffnung weg bewegen.
Vermieter können diese Verantwortung übrigens auf ihre Mieter übertragen, allerdings nur, wenn der Winterdienst im Mietvertrag geregelt ist. Alternative: Er ist in der Hausordnung niedergelegt, welche wiederum Bestandteil des Vertrags sein muss. Ist eine derartige ausdrückliche Regelung nicht gegeben, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwortlich.
Weitere Möglichkeit: Profis beauftragen. Wenn der Eigentümer einen professionellen Räumdienstbeauftragt, darf er die Kosten dafür über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Text: Katrin Täubig
Fotos: Bundesverband Wärmepumpe; tdx / Moustyk; Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks